Zu den Leistungen der Bauüberwachung / Objektüberwachung zählen insbesondere
- das Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
- das Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
- das Koordinieren der an der Objektüberwachung Beteiligten,
- die Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen,
- das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Bauablaufplan),
- das Führen eines Bautagebuches,
- das gemeinsame Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen,
- die Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von eventuell vorhandenen Mängeln,
- die Rechnungsprüfung,
- die Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht,
- das Beantragen behördlicher Abnahmen und Teilnehmen daran,
- die Übergabe des Objektes, einschließlich einer Zusammenstellung und der Übergabe der erforderlichen Unterlagen (z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Revisionsunterlagen u. ä.),
- das Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
- das Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel,
- die Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.